Macht es einen Unterschied (BMW-E24-Forum)
Hallo Martin, soweit ich weiß wird bei der eigenen Versicherung immer den Marktwert als Berechnungsgrundlage genommen. (der Preis den man bei privatem Verkauf erzielen würde)
Was bei einem Totalverlust dann effektiv von der Versicherung bezahlt wird sollte in den Versicherungsbedingungen stehen.
Der Wiederbeschaffungswert zählt für Haftpflichtschäden, sprich wenn dir ein Fremder ins Auto kracht muss dessen Versicherung den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Gruß Uwe