Macht es einen Unterschied (BMW-E24-Forum)

MaDD, (vor 3107 Tagen) @ Ulix

Hi Ulix,

es kann beides versichert werden bei der Versicherung, das ist nicht der Punkt.

Das Gutachten ist Grundlage für die Versicherung und Einstufung der Prämie. Soweit ich mich informiert habe ist bzw. sollte der angegebene Fahrzeugwert laut anerkanntem Gutachten schon die vertraglich festgelegte Summe nach der im Schadenfall entschädigt wird / sein und nach der sich die Prämie richtet. Würde ja sonst auch keinen Sinn machen für einen höheren Fahrzeugwert Prämie zu zahlen und im Schadefall nur die Hälfte zu bekommen da die Prämie sich ja danach richtet.

Meine Frage zielt eher darauf ab, ob es einen Unterschied macht ob man Marktwert oder Wiederbeschaffunsgwert versichert unter der Annahme daß beide Summen vergleichbar sind?

Mir gehts da um die Definition die sagt, daß man beim Wiederbeschaffungswert so gestellt wird daß man im Schadenfall ein vom Zustand her vergleichbares Fahrzeug auch bei Händlern beschaffen können soll, während beim Marktwert auch der freie private Handel zugrunde gelegt würde und der Zustand für einen Ersatz des Schades/zu beschaffendes Fahrzueg nicht definiert ist, was eher nachteilig wäre. Daher mein Frage ob man da besser den Wiederbeschaffungswert ansetzen sollte oder ob das egal ist weil ja nur die vertraglich vereinbarte Summe zählt?

Grüße

Martin

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