Noch ein Neuer (BMW-E24-Forum)
Hallo Eberhard,
auch von meiner Seite Glückwunsch zum neuen "Familienmitglied". In der Farbe einfach ein Traum. Offensichtlich ein Albtraum war aber die Verzollung. Hier solltest Du unbedingt nochmals nachhaken und eine Rückerstattung über die zu viel bezahlte EUSt (und evtl. Zoll?) beantragen. Die max. Frist für einen Einspruch beträgt 3 Jahre.
Die Regelung für die Einfuhr von Oldtimern hat sich vor ca. 4 Jahren geändert, ist nun klar geregelt und gilt nun in und für alle EU-Staaten (und nicht nur NL...). Sie gilt nun nicht nur für historisches Kulturgut und exklusive Sammlerfahrzeue oder Einzelstücke, sondern auch für "normale" Fahrzeuge, welche:
a) sich im Orig. Zustand befinden und an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung und anderen Teilen vorgenommen wurden.(Zubehör und Einheiten können aber eretzt worden sein, sofern der historisch einwandfreie Zustand des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wurde).
b) mindestens 30 Jahre alt sind
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen
Wenn die vorgenannten Kriterien erfüllt sind - und davon ist bei deinem Fahrzeug auszugehen - ist lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7% zu entrichten - abhängig vom Wert des Autos und evtl. Frachtkosten. Es fällt kein Zoll an.
Die dazugehörige Zolltarifnummer (HS-Code) lautet: 9705 0000 903
Für die Rückerstattung der zuviel bezahlten Einfuhrabgaben solltest Du die entsprechenden Antragsformulare auf der Internetseite des Zolls nutzen (www.zoll.de) - Schlagwort Erlass- bzw. Erstattungsverfahren.
Viel Glück und allseits gute Fahrt mit dem 6er
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Thomas