Gewindefahrwerk (BMW-E24-Forum)

grEGOr, (vor 3109 Tagen) @ ///Udo

Grundsätzlich gilt also, sich das älteste Gutachten vom Hersteller zu besorgen und damit beim TÜV anfragen, ob mit diesem Teil eine "H"-Zulassung möchlich wäre.
"Kraftfahrzeuge mit nicht zeitgenössischen Umbauten müssen ab dem Zeitpunkt der Eintragung 30 Jahre warten, bis sie als Oldtimer anerkannt und ein H-Kennzeichen zugeteilt werden kann"

Das älteste und kompatible Gutachten ist aus dem Jahr 2000.
Somit bekam ich eine Antwort vom TÜV, dass eine "H" Zulassung mit diesem Fahrwerk erst 2020 statt 2017 möglich wäre. Anhand des Fotos (Fahrwerksvariante) konnte mir H&R dies auch bestätigen

Müsste es dann nicht möglich ab 2030 heißen? Gutachten von 2000 plus 30 Jahre....

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