TÜV Gutachten f. Styling 5 auf 225/55 R16W (BMW-E24-Forum)

kojote, (vor 4826 Tagen) @ mikedee

Also so ganz auskennen mit den deutschen Gepflogenheiten scheints Dich doch nicht - wie auch viele andere hier.

Der deutsche TÜV trägt gar nichts ein - die Zulassungsbehörde des betreffenden Landratsamtes trägt ein, was die "Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO" einer amtlich anerkannten Prüforganisation, also TÜV, DEKRA, GTÜ....., bestätigt. Sie, die amtlch anerkannte....., bestätigt im o.g. Paragraphen nämlich nichts anderes als den "ordnungsgemäßen Anbau", also die technische Änderung.

Also mußt Du auch im Piefkeland erst zur amtlich ...... Prüf.... und löhnen und dann noch zur Zulassungstelle und Deine Papiere berichtigen lassen und löhnen. Diese beiden Vorgänge kosten für andere Räder (zumindest in meiner Gegend) ca. €70.-.

Zum Thema "Festigungsgutachten": es mag sein, daß man da in der benachbarten Alpenrepublik besonders obergenau ist, sprich das Rad wieder mal neu erfinden möchte oder ists gar der schnöde Mammon. Jeder E39, das Rad hat ja für diesen Typ BMW-Freigabe (kann man mannigfaltig recherchieren), ist mindestens genau so schwer als jeder jemals produzierte E24. Wozu dann den Schmarrn?!

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