Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside (BMW-E24-Forum)
Als Antwort auf: Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Thor am 12. Januar 2003 20:54:32:
Nun, wenn ich das richtig verstanden habe, ist die CD ja nicht als Kopie angepriesen und verkauft worden, auch wenn dort im Text nicht explizit von einem Original die Rede; allerdings läßt die Abbildung des originalen Covers auch eine Original-CD vermuten.
Andererseits sollte einen potentiellen Käufer die Tatsache, daß dieser Artikel deutlich unter dem empfohlenen Verkaufspreis angeboten wird, vielleicht doch etwas stutzig machen, so daß der Vorwurf an den Käufer, die Möglichkeit eines nicht rechtmäßig zustande gekommenen Handelsgegenstands nicht bedacht oder eventuell sogar vorsätzlich ignoriert zu haben, vielleicht nicht völlig aus der Luft gegriffen ist. Jedenfalls könnten sich potentielle Strafverfolger, ob polizeilicher oder (staats-)anwaltlicher Natur, in diesem Sinne auch für den Käufer interessieren.
Die Ausrede, man habe ja nur zwecks des Nachweises des verbotenen Handelns mit einer Kopie selbige erstanden, zieht leider nicht.
Andererseits gibts vielleicht die Möglichkeit, wegen Geringfügigkeit nicht weiter belangt zu werden, wohingegen der Verkäufer, zumindest wenn ich mir alle vom ihm angebotenen Artikel ansehe, dies ja schon fast nebenerwerbsmäßig zu betreiben scheint (könnte in dem Zusammenhang auch das Finanzamt interessieren...).
Trotzdem: die Möglichkeit der straf- oder vielleicht auch nur zivilrechtlichen Verfolgung auch des Käufers sollte nicht davon abhalten, dem Verkäufer nach Möglichkeit das Handwerk zu legen.
Meine Meinung... aber ich hab auch ne Original-CD, da hab ich leicht reden 
Michael