Als Antwort auf: man will sich ja nicht streiten... ok, nur ein ganz klein bisschen
) von don grillo am 13. Januar 2003 02:38:22:
Hallo Don Grillo,
Du hast völlig recht. Solange beim Kauf nicht offensichtlich ist, dass es sich bei dem gekauften Gut um illegales oder gestohlenes Gut handelt, zieht immer der Grundsatz von "Treu und Glauben".
An gestohlenem oder verbotenem Gut kann man kein Eigentum erwerben, daher sind dahingehende Verträge nichtig oder sittenwidrig und damit nichtig.
Dem Vernehmen nach war die CD professionell in Szene gesetzt und zwar so, dass jemand, der das Original noch nie gesehen hat, nicht ohne Weiteres erkennen konnte, dass es sich um eine Kopie handelt.
Der Käufer ist somit ein Betrugsopfer und wird sicher nicht wegen Hehlerei angezeigt werden können.
Das kann aber der Fall sein, wenn er jetzt selbst nicht anzeigt, denn er hat von der Illegalität der Ware ja Kenntnis erlangt und würde somit den Tatbestand der Hehlerei erfüllen.
Nach geltendem Recht muss der Betrogene unverzüglich Anzeige erstatten, um nicht selbst straffällig zu werden. Und das würde ich an seiner Stelle auch tun.
Und außerdem würde ich alle Fakten zu dem Thema auch an BMW weiterleiten, denn die werden sicher Schadenersatzansprüche geltend machen, und das nicht zu knapp.
Also:
1. Den VK wegen Betrug anzeigen.
2. BMW informieren, damit die den VK wegen Verstoß gegen das Urheberrecht anzeigen und Schadenersatz geltend machen können.
3. Vom VK selbst Schadenersatz fordern, Minderung oder Wandlung kommt nicht in Frage, da das Geschäft wegen Nichtigkeit nicht rechtskräftig wird.
4. Die CD braucht auch nicht zurückgegeben, sondern muss als Beweis den Behörden z. Vfg. gestellt werden (werden die eh beschlagnahmen, als Beweis und zur Gefahrenabwehr)
5. E-Bay informieren und darauf hinweisen, dass weitere Betrugsfälle vorliegen, damit E-Bay die anderen Käufer informieren kann, die dann ihrerseits auch anzeigen sollten. E-Bay wird den User sperren und evtl. selbst Anzeige erstatten (müssen)um sich nicht selbst strafbar zu machen.
Wenn das so läuft, und der VK kein unbeschriebenes Blatt ist, wird er, denke ich, einige Zeit aus dem Verkehr gezogen werden.
Gruß
Jan