Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er (BMW-E24-Forum)

Green56, (vor 8469 Tagen)

Hi

Habe bei Ebay eine solche CD ersteigert. Nachdem sie heute angekommen ist, frage ich mich ob ich ein ORIGINAL BMW Teil habe oder nur eine billige Kopie (Raubkopie, die ja strafbar wäre) mit Aufkleber.
Kann jemand von euch, der solch eine CD bei BMW gekauft hat, mir mal ein Foto von der CD und der Hülle, bzw. des Covers schicken?
Für ein Original Teil bin ich ja bereit einiges auszugeben aber für eine billige Kopie geb ich nicht soviel Geld.

Danke im vorraus

Tschau


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Re: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er

Qman, (vor 8469 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er von Green56 am 09. Januar 2003 17:10:29:


Hi Green,

Bilder habe ich schon gemacht. Brauche Deine Email.

Qman


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eMail inside

Green56, (vor 8468 Tagen) @ Qman


Als Antwort auf: Re: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er von Qman am 09. Januar 2003 21:08:46:


ReneGreen56@aol.com

thnx


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Re: eMail inside

don grillo, (vor 8468 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: eMail inside von Green56 am 10. Januar 2003 18:44:53:


schreibe doch einfach das team von ebay an! wenn der sich nicht rührt schalten die schon schnell genug einen rechtsanwalt ein!!! schick den am besten noch den link und sowas mit! jeglicher verkauf von kopien ohne original lizenz ist schon ne straftat!

wenn die den an die hacken kriegen! man dann ist der voll am arsch!

mfg
andreas


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original cds sind bedruckt (kein aufkleber) außerdem ist die datenseite silbern!

don grillo, (vor 8469 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er von Green56 am 09. Januar 2003 17:10:29:


original cds sind bedruckt (kein aufkleber) außerdem ist die datenseite silbern (und nicht blau, gelb oder sonst wie)!

ich hoffe die ham dich nicht übers ohr gehauen!

mfg
andreas


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Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen?

Green56, (vor 8468 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er von Green56 am 09. Januar 2003 17:10:29:


Hi

Bin bei Ebay gelinkt worden. Ich hab ja eigentlich nichts gegen Kopien wie sie ja hier und da im Umlauf sein "sollen" aber bei Ebay eine Reparatur CD für den 6er zu versteigern und nichts davon zu erwähnen das es eine Kopie ist und dafür 40Euro haben wollen ist schon etwas frech.
Für eine Kopie würd ich ja schon etwas bezahlen aber keine 40Euro.

Habe den Verkäufer angemailt und um eine Stellungnahme und eine Einigung in dieser Sache zu bekommen. Leider bleibt er bei seiner Meinung das ja alles drin steht was auf der originalen CD ist und das sie ja funktioniert.

Nach nochmaliger Kontaktaufnahme und erneutem Versuch meinerseits eine Einigung ohne großen Streß zu bekommen, das selbe Spiel, mit dem Hinweis das ich vorsichtig sein solle wen ich eventuell anzeige.

Nun ist es mir einfach zu doof geworden. Ich habe viel Geld für eine BMW CD (laut Ebaytext) und nicht für eine billige Kopie bezahlt und möchte auch eine BMW CD oder eine Einigung, sprich Preisminderung haben. Da ich wohl sowas garnicht zu erwarten brauche ist nun die Frage wie ich weiter verfahren soll.

Soweit ich weiß interessiert sich BMW brennend für solche Kopien, siehe ETK usw. Wegen 40Euro hier jetzt irgendwelche Anwälte und Gerichte zu belasten liegt nicht in meinem Sinn, die sind eh schon vollgemüllt von solchen Sachen und haben keine Zeit für richtige Verbrecher. BMW hat da wohl auch mehr Chancen da es sich ja schließlich um ihre Daten handelt und sie eine größere Rechtsabteilung haben.

Was meint ihr? habt ihr vielleicht Kontaktadressen?

Tschau


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Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen?

Holger Lübben, (vor 8468 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? von Green56 am 10. Januar 2003 20:51:24:


Hi!

Blödsinn CD enthält alles!!!

Du wirst ja seine Adresse bekommen haben. Ich würde ihm
wenn er nicht per email antwortet ganz einfach ein Einschreiben
per Rückschein schicken und ihn ganz sicherlich darauf hinweisen
das er von Dir sehr wohl angezeigt wird wenn er die Ware nicht
zurücknimmt und Dir auch sonst sämtliche Kosten erstattet - oder
wie im Angebotstext versprochen Dir eine CD verschafft so wie Du
sie Dir bestellt hast. Frist: 10 Werkstage.

Ich denke nicht das die Polizei, die Gerichte oder auch BMW so
viel zu tun haben das sie dem nicht ein Ende setzen können.
(Wer eine Raubkopie verkauft, tut das sicherlich auch öfter
und womöglich auch an den 2.- oder 3.- höchsten Bieter)

Laut Satzung von ebay ist es verboten dort Raubkopien zu
vertreiben und BWM hat auch schon des öfteren CD-Angebote
dort zurücknehmen lassen.

Du musst aber beachten das der ebay-Text nicht doch irgendwie
verlauten lässt das dort kein Original angeboten wird.

Gruß Holger


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einfach nur an ebay wenden!

don grillo, (vor 8468 Tagen) @ Holger Lübben


Als Antwort auf: Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? von Holger Lübben am 11. Januar 2003 11:35:29:


dafür, dass man bei ebay kunde ist schlichten die auch streits unter käufern und verkäufern! dann hat ebay den ärger und nicht du! schildere denen einfach deinen fall und ich denke ebay wird für dich eine positive lösung finden!


es ist völlig unerheblich ob irgendwas von einer kopie da steht! der kaufvertrag ist so oder so nichtig, da der verkäufer nicht das recht hat lizenzierte kopien zu verkaufen (haben wir alles in bwl gehabt)!

mfg
andreas

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!!!einfach nur an ebay wenden!!!! (korrektur, ich hatte einmal nicht vergessen)

don grillo, (vor 8468 Tagen) @ don grillo


Als Antwort auf: einfach nur an ebay wenden! von don grillo am 11. Januar 2003 13:02:40:


dafür, dass man bei ebay kunde ist schlichten die auch streits unter käufern und verkäufern! dann hat ebay den ärger und nicht du! schildere denen einfach deinen fall und ich denke ebay wird für dich eine positive lösung finden!


es ist völlig unerheblich ob irgendwas von einer kopie da steht! der kaufvertrag ist so oder so nichtig, da der verkäufer nicht das recht hat nicht lizenzierte kopien zu verkaufen (haben wir alles in bwl gehabt)!

mfg
andreas


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Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? mit Link!!!

Green56, (vor 8468 Tagen) @ Holger Lübben


Als Antwort auf: Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? von Holger Lübben am 11. Januar 2003 11:35:29:


Hi

Er antwortet mir ja auf Mails und ich habe ihm auch weitere Schritte angedroht. Als Antwort kam halt nur das ich vorsichtig sein soll wen ich unter der Adresse anzeige.

Hier mal der Link zu der Auktion, das es mal jeder sehen kann was ich da ersteigert habe und das der Name des Verkäufers bekannt ist und ihr euch vor weiteren Reinfällen schützen könnt.

http://cgi.ePay.de/ws/ePayISAPI.dll?ViewItem&category=9895&item=3103885664&...

Einfach bei den beiden Ebay das "P" durch ein "b" ersetzen.

Ich fahre jetzt erstma ins Wochenende und werde mir Montag weitere Gedanken machen.

Tschau


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Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? mit Link!!!

don grillo, (vor 8468 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? mit Link!!! von Green56 am 11. Januar 2003 14:26:19:


guck mal in seine bewertung! da hat sich schon mal jemand über eine raubkopie negativ geäußert! schreib ihn an und frag ihn doch was er getan hat!

mfg
andreas


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Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? mit Link!!!

Holger Lübben, (vor 8467 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? mit Link!!! von Green56 am 11. Januar 2003 14:26:19:


Hi!

Das mit "vorsichtig wen man unter der Adresse anzeigt" könnte darauf
hindeuten das er nicht unter eigenem Namen agiert um solchen Problemen
aus dem Weg zu gehen. Und wenn man dann Herrn X aus Y anzeigt und der
kann beweisen das er mit der Sache nichts zu tun hat wäre das auch
ärgerlich.
Also am besten alle emails und sonstige Kontakte (Adresse des Paketes)
ausdrucken bzw aufheben. Auch eine Bankverbindung solltest Du ja
haben.

Ich selbst würde mich aber von so etwas nicht im geringsten
schrecken lassen.

Gruß Holger


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ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside

Green56, (vor 8467 Tagen) @ Holger Lübben


Als Antwort auf: Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? mit Link!!! von Holger Lübben am 11. Januar 2003 21:00:10:


Hi

Diesmal ist er ganze 10Euro runtergegangen und mit dem Zusatz "wenn fragen zu der cd sind "dann fragt" und bietet nicht blind drauf los".

Ich habe diese Artikelnummer gleich an Ebay weitergeleitet.

Wer sich selber davon überzeugen möchte, hier die Artikelnummer:

3107187186

Tschau


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Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside

Andreas Schneider, 07366 Rosenthal, (vor 8466 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Green56 am 12. Januar 2003 14:33:15:


Hast Du BMW informiert?

Andi

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wenn man in die inforamtionen über seine verkäufe guckt! manno man!

don grillo, (vor 8466 Tagen) @ Andreas Schneider


Als Antwort auf: Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Andreas Schneider am 12. Januar 2003 18:58:07:


wenn man in die inforamtionen über seine verkäufe guckt! manno man! kann man über die powersuche (mitgliedsame) auktionen der letzten 4 wochen! der macht das im richtig großen stil!

und greift echt ne menge schotter damit ab... ich glaube sogar, dass bmw und die staatsanwaltschaft sich doch dafür interessieren würden.

mfg
andreas


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Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside

Thor, (vor 8466 Tagen) @ Andreas Schneider


Als Antwort auf: Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Andreas Schneider am 12. Januar 2003 18:58:07:


Hallo Leute,

würde mich an eurer stelle gegenüber der Staatsanwaltschaft etwas zurückhalten.
Ob es um eine Raubkopie oder Diebesgut handelt, in beiden Fällen macht sich der Käufer strafbar und erfüllt den Straftatbestand der Hellerei.
Sowas kann ganz schnell zum Bumerang werden und man hat selber ne Strafanzeige am Hals.
Es Ebay zu melden und den Verkäufer sperren lassen würde Ihm auch schon ganzschön die Suppe versaltzen.

Gruss Thor


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Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside

Michael Opel, (vor 8466 Tagen) @ Thor


Als Antwort auf: Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Thor am 12. Januar 2003 20:54:32:


Nun, wenn ich das richtig verstanden habe, ist die CD ja nicht als Kopie angepriesen und verkauft worden, auch wenn dort im Text nicht explizit von einem Original die Rede; allerdings läßt die Abbildung des originalen Covers auch eine Original-CD vermuten.
Andererseits sollte einen potentiellen Käufer die Tatsache, daß dieser Artikel deutlich unter dem empfohlenen Verkaufspreis angeboten wird, vielleicht doch etwas stutzig machen, so daß der Vorwurf an den Käufer, die Möglichkeit eines nicht rechtmäßig zustande gekommenen Handelsgegenstands nicht bedacht oder eventuell sogar vorsätzlich ignoriert zu haben, vielleicht nicht völlig aus der Luft gegriffen ist. Jedenfalls könnten sich potentielle Strafverfolger, ob polizeilicher oder (staats-)anwaltlicher Natur, in diesem Sinne auch für den Käufer interessieren.
Die Ausrede, man habe ja nur zwecks des Nachweises des verbotenen Handelns mit einer Kopie selbige erstanden, zieht leider nicht.
Andererseits gibts vielleicht die Möglichkeit, wegen Geringfügigkeit nicht weiter belangt zu werden, wohingegen der Verkäufer, zumindest wenn ich mir alle vom ihm angebotenen Artikel ansehe, dies ja schon fast nebenerwerbsmäßig zu betreiben scheint (könnte in dem Zusammenhang auch das Finanzamt interessieren...).
Trotzdem: die Möglichkeit der straf- oder vielleicht auch nur zivilrechtlichen Verfolgung auch des Käufers sollte nicht davon abhalten, dem Verkäufer nach Möglichkeit das Handwerk zu legen.
Meine Meinung... aber ich hab auch ne Original-CD, da hab ich leicht reden ;-)
Michael


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ich glaube ich sollte anwalt werden!!! don grillo der rächer der 6er fahrer ;-))

don grillo, (vor 8466 Tagen) @ Michael Opel


Als Antwort auf: Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Michael Opel am 12. Januar 2003 21:20:53:


laut der geschäftsbedingungen von ebay ist der handel mit urheberrechts verletzenden waren auf der ebay plattform verboten (und natürlich auf überall anders in deutschland).

ich denke 30 - 40 euro lasssen nicht auf eine raubkopie schließen! das original kostet wenn ich mich nicht irre 65 euro. bei ebay angebotene artikel sind zudem meistens gebraucht, und deutlich billiger als der ladenpreis.

die kopie wurde ja auch nicht zum nachweis der unrechmäßigkeit erworben, sondern zum reparieren seines 6ers (beweis: email korrespondenz).

die sachlage ist doch ganz einfach hier handelt es sich um den tatbestand des betruges seitens des verkäufers am kunden. die urheberrechts geschichte steht dabei noch auf einem ganz anderen blatt.


ich hoffe ich nerve niemanden! aber zu so etwas schreibe ich gerne meinen senf! wir hatten ja wirtschaftsrecht und da habe ich immer sehr gut aufgepasst! außerdem verpasse ich keine matlock folge *ggg*... ok in dem sinne einfach nur an ebay wenden und denen den ärger überlassen!


mfg
andreas


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das ist ja wohl total bockmist thor

don grillo, (vor 8466 Tagen) @ Thor


Als Antwort auf: Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Thor am 12. Januar 2003 20:54:32:


wie gesagt, ich mache bin ja auch nur der meinung, dass man sich einfach nur an ebay wendet!

der käufer macht sich überhaupt nicht strafbar! er hat den kauf getätigt, in dem glauben ein original zu erwerben (der niedrigere preis könnte ja auch durch ein paar kratzer oder er hat einfach keine verwendung mehr für das teil bedingt sein).

die sache ist ganz klar! der kaufvertrag ist nichtig, da der verkäufer keine selbsterstellten kopien verkaufen darf (ein anspruch auf kaufpreis minderung gibt es nicht, da es sich bei der ware um eine raubkopie handelt und welche solche illegal ist und solche geschäfte sind nun einmal nicht erlaubt).

der käufer hat also sehr wohl das recht vom kaufvertrag zurückzutreten, da ein offensichtlier mangel (die rechmäßigkeit des geschäfts) vorliegt und als solches einen schadensersatz in form des kaufpreises gerechtfertigt ist.

wie du schon richtig sagtest, versteht man unter hellerei im allgemeinen den handel mit unrechtmäßig erworbenen waren (nicht den erwerb)! aber, dass ein käufer der sich durch unwissenheit auf den handel eingelassen hat und dafür belangt werden soll, ist wohl ein bisschen an der realität vorbei (er verliert natürlich die rechte an der cd, da die cd nicht lizenziert ist, da man aber zurückverfolgen kann von wem die cd kommt, hat der käufer den anspruch auf sein geld)!!!

mfg
andreas


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Re: Wenn das Bockmist ist was sollte dann das Don?

Thor, (vor 8466 Tagen) @ don grillo


Als Antwort auf: das ist ja wohl total bockmist thor von don grillo am 12. Januar 2003 23:21:19:


Zitat:
"wie du schon richtig sagtest, versteht man unter hellerei im allgemeinen den handel mit unrechtmäßig erworbenen waren (nicht den erwerb)! aber, dass ein käufer der sich durch unwissenheit auf den handel eingelassen hat und dafür belangt werden soll, ist wohl ein bisschen an der realität vorbei (er verliert natürlich die rechte an der cd, da die cd nicht lizenziert ist, da man aber zurückverfolgen kann von wem die cd kommt, hat der käufer den anspruch auf sein geld)!!!"

Wenn dem so währe können wir ja alle in Zukunft beruhigt auch gestohlene Autos kaufen ohne Angst vor Strafverfolgung zu haben.
Nein mein lieber Andreas so gehts nicht, war selber bis vor einigen Jahren im Bereich der Strafverfolgung tätig und ich kann dir Sagen das ob unwissentlich oder nicht in jeden Fall darf man sich auf den besuch entsprechender Behoehrden gefasst machen.
Und sollten diese bei Ihren Untersuchungen dann evtl. bei der Person auf unregelmäßigkeiten stoßen, die noch nicht einmal im zusammenhang stehen müssen so sollte sich der Betreffende schon mal nach nen guten Anwalt Umsehen.
Außerdem reicht bereits der Erwerb eines Gegenstandes ob Raubkopie oder Diebesgut um den Tatbestand der Helerei zu erfüllen und nicht wie von dir behaupt der handel.
Bring man so etwas zur Anzeige müssen die entsprechenden Rechtsorgane der Sache nachgehen unabhängig von Art und Größe. Allerdings wird bei einer CD wahrscheinlich ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Gruss Thor

PS: Gegenstand wird von den Straforganen eingezogen und Geld gibts auch nicht mehr!


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man will sich ja nicht streiten... ok, nur ein ganz klein bisschen ;-))

don grillo, (vor 8466 Tagen) @ Thor


Als Antwort auf: Re: Wenn das Bockmist ist was sollte dann das Don? von Thor am 13. Januar 2003 01:49:02:


also ich sehe das ein bisschen anders.

natürlich kann man ein gestohlenes auto kaufen ohne sich strafbar zumachen! wenn man nicht weiss, dass es gestohlen wurde! aber der springende punkt ist doch, dass man halt keinen anspruch auf das auto hätte, da es immer noch dem gehört dem es gestohlen wurde!

ich denke auch, dass man schadensersatz ansprüche geltend machen kann (muss man nürlich machen)! das problem ist aber meistens, dass die betreffenden personen untertauchen oder das geld schon verschwunden ist! das problem ist das man sein recht einklagen muss... weil freiwillig geben die einem das wohl eh nicht wieder...

ich glaube ich gehe mal lieber ins bett... damit ich morgen auch barbera salesch angucken kann *ggg*... da wird der fall demnächst bestimmt auch verhandelt... ich bin dann der anwalt und du der staatsanwalt!... *ggg*...

mfg
andreas

ich denke trotzdem, dass der green sein geld zurück bekommen wird! wenn nicht von dem verkäufer... dann von ebay...


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Re: man will sich ja nicht streiten... ok, nur ein ganz klein bisschen ;-))

Thor, (vor 8466 Tagen) @ don grillo


Als Antwort auf: man will sich ja nicht streiten... ok, nur ein ganz klein bisschen ;-)) von don grillo am 13. Januar 2003 02:38:22:


Hallo Andreas,

so ne kleine kabbelei am Morgen ist doch genau das richtige um den Arbeitstag zu beginnen.*ggg*
Bin halt der Meinung das man nicht zu blauäugig an solche Sachen heran gehen sollte, klar das einem so etwas aufstößt und man sich ärgert wenn man gutes Geld dafür ausgegeben hat.

Mein Tipp an alle:

Mit Ebay in Verbindung setzen und Anbieter speeren lassen.
Gleiches gilt auch für die Deppen die für Geld bei Ebay, die Service/Intervallrückstellung anbieten.
Und falls man noch einen draufsetzen will, Verkäufer bei der GVU melden ( kann man auch ohne persöhnliche Angaben zu machen).

Dann bis später, Thor


GVU

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Re: man will sich ja nicht streiten... ok, nur ein ganz klein bisschen ;-))

Jan, (vor 8466 Tagen) @ don grillo


Als Antwort auf: man will sich ja nicht streiten... ok, nur ein ganz klein bisschen ;-)) von don grillo am 13. Januar 2003 02:38:22:


Hallo Don Grillo,

Du hast völlig recht. Solange beim Kauf nicht offensichtlich ist, dass es sich bei dem gekauften Gut um illegales oder gestohlenes Gut handelt, zieht immer der Grundsatz von "Treu und Glauben".

An gestohlenem oder verbotenem Gut kann man kein Eigentum erwerben, daher sind dahingehende Verträge nichtig oder sittenwidrig und damit nichtig.

Dem Vernehmen nach war die CD professionell in Szene gesetzt und zwar so, dass jemand, der das Original noch nie gesehen hat, nicht ohne Weiteres erkennen konnte, dass es sich um eine Kopie handelt.

Der Käufer ist somit ein Betrugsopfer und wird sicher nicht wegen Hehlerei angezeigt werden können.

Das kann aber der Fall sein, wenn er jetzt selbst nicht anzeigt, denn er hat von der Illegalität der Ware ja Kenntnis erlangt und würde somit den Tatbestand der Hehlerei erfüllen.

Nach geltendem Recht muss der Betrogene unverzüglich Anzeige erstatten, um nicht selbst straffällig zu werden. Und das würde ich an seiner Stelle auch tun.

Und außerdem würde ich alle Fakten zu dem Thema auch an BMW weiterleiten, denn die werden sicher Schadenersatzansprüche geltend machen, und das nicht zu knapp.

Also:
1. Den VK wegen Betrug anzeigen.

2. BMW informieren, damit die den VK wegen Verstoß gegen das Urheberrecht anzeigen und Schadenersatz geltend machen können.

3. Vom VK selbst Schadenersatz fordern, Minderung oder Wandlung kommt nicht in Frage, da das Geschäft wegen Nichtigkeit nicht rechtskräftig wird.

4. Die CD braucht auch nicht zurückgegeben, sondern muss als Beweis den Behörden z. Vfg. gestellt werden (werden die eh beschlagnahmen, als Beweis und zur Gefahrenabwehr)

5. E-Bay informieren und darauf hinweisen, dass weitere Betrugsfälle vorliegen, damit E-Bay die anderen Käufer informieren kann, die dann ihrerseits auch anzeigen sollten. E-Bay wird den User sperren und evtl. selbst Anzeige erstatten (müssen)um sich nicht selbst strafbar zu machen.

Wenn das so läuft, und der VK kein unbeschriebenes Blatt ist, wird er, denke ich, einige Zeit aus dem Verkehr gezogen werden.

Gruß

Jan


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mit zusatz

don grillo, (vor 8466 Tagen) @ Thor


Als Antwort auf: Re: Wenn das Bockmist ist was sollte dann das Don? von Thor am 13. Januar 2003 01:49:02:


hehlerei

Ankauf oder sonstiges Sichverschaffen beziehungsweise die Zuwendung einer Sache an einen Dritten, von der der Täter weiß, dass sie ein anderer durch Diebstahl oder ein sonstiges Vermögensdelikt erlangt hat; ebenso der Absatz einer solchen Sache oder die Hilfe dazu; strafbar nach § 259 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, bei Gewerbsmäßigkeit mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren.

da steht es doch ganz genau! wenn man eben nicht weiss, also in dem guten glauben, dass es ein original oder eine rechtmäßig erworbene ware handelt kauft, dann macht man sich nicht der hehlerei schuldig!

es kann ja auch sein, dass ich das falsch verstehe...

mfg
andreas

P.S. jetzt geh ich aber wirklich schlafen, wir streiten uns morgen weiter ok
;-))


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Ebay Regeln.....

Andreas Schneider, 07366 Rosenthal, (vor 8468 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? von Green56 am 10. Januar 2003 20:51:24:


Software auf CD-R

eBay Deutschland - Grundsätze zu Software auf CD-R:
Software auf CD-R (einschließlich CD-RW) darf nicht auf eBay angeboten werden. Dies bedeutet, dass u.a. Zusammenstellungen (z.B. mehrere Software-Programme auf einer Diskette), ?Freeware? und ?Shareware? auf CD-R nicht auf eBay angeboten werden dürfen. Diese Grundsätze besagen auch, dass sogar gesetzmäßige Software auf CD-R auf eBay nicht erlaubt ist.

Unbespielte CD-R sind auf eBay erlaubt.

Sollten Sie Fragen zu diesem Grundsatz haben, sehen Sie bitte auf der Seite Fragen & Antworten zu Software auf CD-R nach.

Kopierte Software ?
Der Verkauf von Software, die ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers auf eine Diskette, CD oder ein anderes Medium aufgenommen wurde, stellt wahrscheinlich eine Urheberrechtsverletzung dar.

eBay Deutschland - Grundsätze zu ?Beta?-, ?Test?- und ?Bewertungs?- Kopien:
?Beta?-, ?Test?- und ?Bewertungs?-Versionen von Software (und dergleichen) sind vorläufige Versionen, die von Software-Entwicklern ausschließlich zum Zwecke der Bewertung und der Fehlerbehebung verteilt werden. Solche Programme dürfen NICHT auf der eBay-Plattform angeboten werden, und zwar unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines einzelnen Artikels.

Sicherungs-Software (Sicherheitskopien)?
Der Verkauf von Software als Sicherheitskopie ist illegal. Wenn Sie eine Software besitzen, sind Sie rein technisch gesehen in der Lage, eine Sicherheitskopie dieser Software zu erstellen, für den Fall, dass Ihre Originalsoftware unerwartet beschädigt wird.

eBay Deutschland - Grundsätze Sicherungs-Software:
?Sicherungs?- oder ?Archivierungs?-Kopien dürfen nicht auf eBay angeboten werden (einschließlich Spiele-Software, gleichgültig, ob diese auf Diskette, Konsole oder CD-R sind).

Wenn es um den Verkauf von Sicherheitskopien geht, interpretieren viele Firmen das Gesetz zwar auf unterschiedliche Weise, aber auf eBay dürfen Sicherheitskopien nicht eingetragen werden.

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Re: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er

Frank, (vor 8466 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er von Green56 am 09. Januar 2003 17:10:29:


Sauerei sowas.

Ich würde auf alle Fälle auch gegen den Typ vorgehen. Zuerst über ebay, und wenn das nicht den gewünschten Erfolg bringt, über andere Wege.

Habt Ihr mal genauer seine letzten Auktionen betrachtet:
Am 23.12.2002 hat er eine "Originale BMW Reparaturanleitungs CD-ROM ..." für den 6er verkauft (3100845035) und danach immer wieder nur "eine BMW Reparaturanleitungs CD-ROM ...". Da hat er wohl eine Original-CD gekauft, kopiert und den ganzen Kram auf ebay verscherbelt, wahrscheinlich hat er auch noch eine für sich behalten.

Laßt Euch nicht unterkriegen.
Frank


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Urteil: eBay haftet nicht für Auktionen mit gefälschten Markenprodukten

Michael Opel, (vor 8465 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Brauche Infos und Foto von Reparaturanleitungs CD 6er von Green56 am 09. Januar 2003 17:10:29:


siehe Link


http://www.heise.de/newsticker/data/ad-14.01.03-000/

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ich kann es einfach nicht lassen

don grillo, (vor 8464 Tagen) @ Michael Opel


Als Antwort auf: Urteil: eBay haftet nicht für Auktionen mit gefälschten Markenprodukten von Michael Opel am 14. Januar 2003 11:58:08:


man könnte ja jetzt kätzerisch behaupten, dass ebay davon erfahren hat! und wenn sie nichts dagegen tun (den verkäufer sperren)... dann denke ich können die sehr wohl belangt werden.

warum hab ich eigentlich nicht ebay erfunden? dann wäre ich so stein reich! ich würde alle 6er auf der welt aufkaufen *ggg*...

mfg
andreas


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