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Gutachten Abgasanlage Alpina (BMW-E24-Forum)

WN-AV-513, Schorndorf, (vor 2324 Tagen) @ just4fun

Hallo Karsten,

wie immer bei sowas im Vorfeld muss man mit dem TÜV sprechen. Gegen einen zeitgemäßen Umbau spricht im Grunde nichts. Ich glaube den Tüv Prüfer interessiert nicht, ob die Schrick Nockenwelle von 1986 oder von 2016 ist, sieht ja auch keiner. Ein Fächerkrümmer mit ABE sollte auch kein Problem sein, den gabe es ja damals wie heute und sind ja auch kein Sichtteil. (Z.B. https://www.ebay.de/itm/BMW-E32-E34-5er-7er-535i-735i-Facherkrummer-Krummer-Auspuffkrum... )

Wegen der neuen Leistung und Bremse ist da noch eine weitere Baustelle, nicht dass es da dann Mecker gibt und die Bremse aus dem e32 ist ja auch noch ein zeitgemaßer Umbau, den man sich besser voher absegnen lassen kann.

Die 10Jahres Grenze betrifft meineswissens sichtbare Anbauteile, also sowas wie Felgen. Wenn diese von 1996 sind, ist das auch H-Kennzeichen fähig. Welche diese aus 2016 mit heutigem Styling sind nicht. Felgen aus 2016 mit Styling aus den 90ern wären, ist das wieder Verhandlungssache mit dem Prüfer. Da kann man Ihn anhand von Vergleichsbildern aus der Zeit bestimmt überzeugen.....

Grüße

Heinz

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635CSI Saturnblau - EZ 30.8.1985 - 235/45ZR17 - Bielstein FW - R134a Umrüstung - G-KAT Nachrüstung - WBAEC7107094024xx

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