07er - Kennzeichen und die 18 Monate (BMW-E24-Forum)

Steffen, (vor 8340 Tagen)

Hab gerade gelesen, daß die Briefe der im 07er-Brief eingetragenen Fahrzeuge nach 18 Monaten verfallen. Was zum Geier bedeutet das ??
Muß man alle 1,5 Jahre das Auto dann frisch auf 07er anmelden und den Behörden Geld in den Rachen werfen und sich einen Haufen Auflagen machen lassen ????


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Re: 07er - Kennzeichen und die 18 Monate

Vogt Robert, (vor 8340 Tagen) @ Steffen


Als Antwort auf: 07er - Kennzeichen und die 18 Monate von Steffen am 29. Mai 2003 11:59:40:


Hallo Steffen, das ist ganz legal so. Bei jedem Fahrzeug, das länger als 18 Monate nicht zugelassen ist, verfällt der Brief. Das heißt, man muß dann wieder den § 19 machen, was ja nicht schlimm ist, vorausgesetzt, das Auto ist in Ordnung. Und man bekommt wieder ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das ganze hat aber nix mit der roten Nummer zu tun, mit der kannst Du ewig fahren, jedoch hat das Fahrzeug eben dann keine Zulassung. darum ist das so. Also zusammengefaßt: Rote Nummer und 18 Monate haben nix miteinander zu tun.


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Re: 07er - Kennzeichen und die 18 Monate

Johannes, (vor 8339 Tagen) @ Vogt Robert


Als Antwort auf: Re: 07er - Kennzeichen und die 18 Monate von Vogt Robert am 29. Mai 2003 13:16:21:


...bleibt noch zu sagen, dass sich das Zulassen alle 18 Monate wohl nur rechnet, wenn der Originial-Brief vorhanden ist und dieser erhalten werden soll (z.B. weil er nur einen Vorbesitzer hat).


Gruß Johannes


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mal ne Frage: Was kostet besagter § 19 ( Vollabnahme?) denn beim TÜV so? (kT)

El Galinero, (vor 8338 Tagen) @ Vogt Robert


Als Antwort auf: Re: 07er - Kennzeichen und die 18 Monate von Vogt Robert am 29. Mai 2003 13:16:21:


fg


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Re: mal ne Frage: Was kostet besagter § 19 ( Vollabnahme?) denn beim TÜV so? (kT

Harry 3.6, (vor 8338 Tagen) @ El Galinero


Als Antwort auf: mal ne Frage: Was kostet besagter § 19 ( Vollabnahme?) denn beim TÜV so? (kT) von El Galinero am 30. Mai 2003 18:50:02:


Im Januar waren es € 51,04.
Zuzüglich ASU(ca €18) oder AU(ca €36)

Harry


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Re: mal ne Frage: Was kostet besagter § 19 ( Vollabnahme?) denn beim TÜV so? (kT

BASTI L.E., (vor 8338 Tagen) @ Harry 3.6


Als Antwort auf: Re: mal ne Frage: Was kostet besagter § 19 ( Vollabnahme?) denn beim TÜV so? (kT von Harry 3.6 am 30. Mai 2003 18:59:12:


Ehm nur kurz angemerckt, der §19 ist nichts weiter als die Hauptuntersuchung, nach 18 Monaten Stillegung muß der §21 durchgeführt werden.....Preise sind allerdings ähnlich der von Harry genannten.

Grüße aus L.E.

PS.: Verstehe nur nicht wozu das gut sein soll, wenn man die 07-Kennzeichen beantragen möchte


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Einwand berechtigt!

Harry, (vor 8338 Tagen) @ BASTI L.E.


Als Antwort auf: Re: mal ne Frage: Was kostet besagter § 19 ( Vollabnahme?) denn beim TÜV so? (kT von BASTI L.E. am 31. Mai 2003 10:26:15:


Hab`s einfach überlesen.

Meine Überlegung ist dabei folgende.
Ich hätte gerne, falls die 07 dann noch existiert, eine 07er-Eintragung für meinen 6er. Wobei ich im Sommer das Fahrzeug aber regulär zulassen möchte. Bräuchte die 07er nur für Bewegungsfahrten über die Winterzeit, um Standschäden so gering wie möglich zu halten. Geht das?

Harry


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