Macht es einen Unterschied (BMW-E24-Forum)
ob man ein Fahrzeug zum ermittelten Marktwert oder zu einem vergleichbaren Wiederbeschaffungswert versichert? Welche Einstufung wäre im Schadenfall besser geeignet?
Habe kürzlich ein Kurzgutachten für die Versicherungseinstufung anfertigen lassen. Vereinbart war mit dem Prüfer die Beurteilung/Angabe des Wiederbeschaffungswertes, im Gutachten ist aber nun zu meiner Überraschung doch der Marktwert angegeben.
Der Unterschied in der Definition von Markt- zu Wiederbeschaffungswert ist mir klar. Nur was wäre besser zu versichern bzw. vorteilhafter, wenn beide Werte ähnlich liegen würden?
Sonst müsste ich mit dem Prüfer nochmal diskutieren das zu korrigieren, wenn es denn Sinn macht.
Danke schonmal
Grüße
Martin
