Macht es einen Unterschied (BMW-E24-Forum)

MaDD, (vor 3105 Tagen)

ob man ein Fahrzeug zum ermittelten Marktwert oder zu einem vergleichbaren Wiederbeschaffungswert versichert? Welche Einstufung wäre im Schadenfall besser geeignet?

Habe kürzlich ein Kurzgutachten für die Versicherungseinstufung anfertigen lassen. Vereinbart war mit dem Prüfer die Beurteilung/Angabe des Wiederbeschaffungswertes, im Gutachten ist aber nun zu meiner Überraschung doch der Marktwert angegeben.

Der Unterschied in der Definition von Markt- zu Wiederbeschaffungswert ist mir klar. Nur was wäre besser zu versichern bzw. vorteilhafter, wenn beide Werte ähnlich liegen würden?

Sonst müsste ich mit dem Prüfer nochmal diskutieren das zu korrigieren, wenn es denn Sinn macht.

Danke schonmal

Grüße

Martin

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Ulix, Stuttgart, (vor 3104 Tagen) @ MaDD

Wichtig ist eher die Versicherung die du hast, die geben das vor.
So weit ich weiß versichern 95% der Versicherer das Auto nur zum Marktwert. D.h. im Verlustfall wird der Wert sozusagern neu ermittelt. Der Gutachtenwert wird hauptsächlich zur Ermittelung der Prämie verwendet.
D.h. mit einem Gutachten für 50T€ zahlt man hohe Beiträge, im Verlustfall erhält man aber trotzdem nur 25T€.

Ganz wenige Versicherer versichern einen vereinbarten Wert (auf englisch "agreed value", weiß nicht wie das auf Deutsch heißt), diese Versicherungen sind aber auch teurer.

So habe ich das bisher verstanden. Bitte korrigieren wenn das nicht (mehr) stimmt.

--
Gruß Ulix
1984 635CSI - verkauft :-(
2003 Z4 3.0 Roadster (vernünftiges Alltagsauto)

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marco, Oberhavelkreis, (vor 3104 Tagen) @ Ulix

Hei,

nach der H Abnahme wollte meine Versicherung (Zürich) ein Wertgutachten nach ClassicData, um den 6er als Oldtimer zu versichern.
Darin ist ein Marktwert mit Note angegeben und daraus resultiert nun mein Beitrag.

Ich weiss nicht ob es generel so ist, aber gleicher Wert bei besserer Note, ergibt geringeren Beitrag.

Ich sehe den Wert eher als Wiederbeschaffungswert für die Versicherung, als Richtlinie.

--
Gruss Marco

Kraft kommt von Kraftstoff
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MaDD, (vor 3104 Tagen) @ Ulix

Hi Ulix,

es kann beides versichert werden bei der Versicherung, das ist nicht der Punkt.

Das Gutachten ist Grundlage für die Versicherung und Einstufung der Prämie. Soweit ich mich informiert habe ist bzw. sollte der angegebene Fahrzeugwert laut anerkanntem Gutachten schon die vertraglich festgelegte Summe nach der im Schadenfall entschädigt wird / sein und nach der sich die Prämie richtet. Würde ja sonst auch keinen Sinn machen für einen höheren Fahrzeugwert Prämie zu zahlen und im Schadefall nur die Hälfte zu bekommen da die Prämie sich ja danach richtet.

Meine Frage zielt eher darauf ab, ob es einen Unterschied macht ob man Marktwert oder Wiederbeschaffunsgwert versichert unter der Annahme daß beide Summen vergleichbar sind?

Mir gehts da um die Definition die sagt, daß man beim Wiederbeschaffungswert so gestellt wird daß man im Schadenfall ein vom Zustand her vergleichbares Fahrzeug auch bei Händlern beschaffen können soll, während beim Marktwert auch der freie private Handel zugrunde gelegt würde und der Zustand für einen Ersatz des Schades/zu beschaffendes Fahrzueg nicht definiert ist, was eher nachteilig wäre. Daher mein Frage ob man da besser den Wiederbeschaffungswert ansetzen sollte oder ob das egal ist weil ja nur die vertraglich vereinbarte Summe zählt?

Grüße

Martin

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Jogibär, (vor 3104 Tagen) @ MaDD

Hallo Martin, soweit ich weiß wird bei der eigenen Versicherung immer den Marktwert als Berechnungsgrundlage genommen. (der Preis den man bei privatem Verkauf erzielen würde)
Was bei einem Totalverlust dann effektiv von der Versicherung bezahlt wird sollte in den Versicherungsbedingungen stehen.

Der Wiederbeschaffungswert zählt für Haftpflichtschäden, sprich wenn dir ein Fremder ins Auto kracht muss dessen Versicherung den Wiederbeschaffungswert zahlen.

Gruß Uwe

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Syppus, Karlsruhe, (vor 3104 Tagen) @ MaDD

Hi,

bei mir was das so. Habe ein Classic Data Gutachten gemacht, auf den Marktwert. Die Versicherung wollte aber den Wiederbeschaffungswert, da sie so eine höhere Prämie kassiert. Also habe ich das ändern lassen.
Generell ist es aber so, dass der Marktwert plus ca. 10% der Wiederbeschaffungswert ist, also ein reines Rechenbeispiel. Mir ist es aber lieber, wenn der Basiswert der Versicherung höher ist, sonst hast du nachher nur wieder Diskussionen über die letzten 10% oder die tatsächliche Wertsteigerung. Im Schadensfall natürlich nur.

Grüße Micha

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