Re: (OT) Thema Autoverkauf und Rechte (BMW-E24-Forum)
Als Antwort auf: (OT) Thema Autoverkauf und Rechte von cybertron am 25. Februar 2003 11:17:24:
Meiner Meinung nach schließt aber die Gewährleistung solche Mängel NICHT ein, die beim Kauf bekannt waren und im Kaufvertrag entsprechend beschrieben sind.
Oder gibt es da anderweitige Informationen ?
Gruß Frank