(OT) Thema Autoverkauf und Rechte (BMW-E24-Forum)

cybertron, (vor 8428 Tagen)

Hallo, man ließt ja immer wieder bei Ebay "wird als Bastlerfahrzeug und ohne Gewährleistung bla bla.
Ich habe folgenden Text gefunden der die Sachlage mal klar beschreibt:

...Nach den Bestimmungen des neuen Schuldrechts ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an Privat eine Gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr zu übernehmen - gleichgültig, wie alt der Wagen ist und wieviel Kilometer er gelaufen hat.
Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Verkäufer um einen Autohändler, einen Bäcker oder einen Rechtsanwalt handelt. Im Kaufvertrag muß ein Gewerblicher Verkäufer die Gewähleistungfrist sogar ausdrücklich auf ein Jahr beschränken. Sonst haftet er 2 Jahre lang.
Ferner wurde die Beweislast umgekehrt: Wird innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ein Mangel festgestellt, muß nicht mehr der Käufer nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Der gewerbliche Verkäufer muss beweisen, daß es den Mangel beim Kauf noch nicht gab.

Beim Verkauf von Privat an Privat gelten die neuen Regeln nicht.
Da bleibt es beim Gewähleistungsausschluß!

Gruß Jens


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Re: (OT) Thema Autoverkauf und Rechte

Frank, (vor 8428 Tagen) @ cybertron


Als Antwort auf: (OT) Thema Autoverkauf und Rechte von cybertron am 25. Februar 2003 11:17:24:


Meiner Meinung nach schließt aber die Gewährleistung solche Mängel NICHT ein, die beim Kauf bekannt waren und im Kaufvertrag entsprechend beschrieben sind.

Oder gibt es da anderweitige Informationen ?

Gruß Frank


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